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News vom Januar 2018:

Die Wiedereinführung der Margenbesteuerung auf Sammlerstücken

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zwingt Galeristen, Antiquitätenhändler und Auktionatoren zu neuer Praxis.

Der bisher geltende fiktive Vorsteuerabzug auf Sammlerstücken wird ab 1. Januar 2018 durch die Margenbesteuerung ersetzt. Die MWST-Abrechnungen sind anzupassen.


1. Die Hintergründe zur Wiedereinführung der Margenbesteuerung

Im Januar 2010 wurde mit der Einführung des totalrevidierten MWST-Gesetzes auch die "fiktive Vorsteuer" auf Sammlergegenständen eingeführt. Diese sollte die bis dahin angewendete Margenbesteuerung ersetzen.

Leider ermöglichte es der "fiktive Vorsteuerabzug" steuerpflichtigen Unternehmen Vorsteuern geltend zu machen, welche zuvor nie als Umsatzsteuern abgerechnet wurden. Mit der Teilrevision der MWST ab 1. Januar 2018 wurde diesem Missbrauch ein Riegel geschoben.


2. Die Margenbesteuerung auf Sammlerstücken: Drei Aspekte, die man kennen muss.

Mit der Einführung der Margenbesteuerung auf Sammlerstücken per anfangs 2018 ändert deren Besteuerung signifikant. Drei wichtige Fragen zur neuen Praxis werden hier erläutert.

2.1 Für welche Gegenstände ist die Margenbesteuerung anwendbar?

Die Margenbesteuerung ist für Sammlerstücke anzuwenden, welche ohne Vorsteuerbelastung eingekauft wurden und im Inland verkauft werden. Dazu zählen unter anderem:

2.2 Wen betrifft die Margenbesteuerung?

Die Margenbesteuerung betrifft steuerpflichtige Unternehmen, welche mit Sammlerstücken handeln. Dies sind zumeist Galeristen, Antiquitätenhändler und Auktionatoren.

2.3 Worauf ist bei der Anwendung der Margenbesteuerung zu achten?

Für weitergehende Informationen zur neuen Margenbesteuerung und dem daraus hervorgehenden Handlungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.