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News vom Februar 2018:

Die gleichzeitige Abzugsfähigkeit von Abonnementkosten UND Velopauschale wurde durch einen Entscheid des Bundesgerichts bestätigt.

Bundesgerichtsentscheid vom 21. September 2017 (BGE 2C_745/2017)

Eine erwerbstätige Person, welche mit dem Fahrrad statt dem Bus zu einem lokalem Bahnhof fährt, um von dort mit dem Zug an die Arbeitsstätte zu gelangen, kann als Fahrkostenabzug sowohl die Abonnementkosten als auch die Fahrradpauschale geldend machen.

Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen dieser "doppelte Abzug" zulässig ist und welche Steuerersparnisse damit erzielt werden können.

1. Quantifizierung der Zeitersparnis (Auszug aus dem Sachverhalt)

Der Arbeitsweg des Beschwerdeführers führte vom Wohnort zum lokalen Bahnhof und von dort mit dem Zug weiter zum Bahnhof Zürich-Stadelhofen.

Aufstellung der exakten Reisezeit, welche aus dem Bundesgerichtsentscheid hervorgegangen ist:

1.1 Reisezeit beim Benutzen des Busses zwischen Wohnort und lokalem Bahnhof:

Hinreise Rückreise
Zu Fuss von Zuhause bis zur Bushaltestelle 9 Minuten 9 Minuten
Busfahrt 2 Minuten 2 Minuten
Wartezeit Bahnhof 5 Minuten 5 Minuten
Ergibt eine Gesamtreisezeit öV: 16 Minuten 16 Minuten

1.2 Reisezeit beim Benutzen des Fahrrades zwischen Wohnort und lokalem Bahnhof:

Hinreise Rückreise
Ergibt eine Gesamtreisezeit Fahrrad                 8 Minuten 8 Minuten

Die tägliche Zeitersparnis bei Benutzung des Fahrrades beträgt 16 Minuten oder 50 Prozent der Reisezeit im Vergleich zur Benutzung des Busses.

2. Auszug aus den Erwägungen des Entscheids

Grundlagen:

Aspekte, die positiv gewürdigt wurden:

3. Steuerersparnis bei begründeter Anwendung des Fahrradabzuges

Berechnungsgrundlagen: Wohnort Stadt Zürich / Zivilstand ledig / Grundtarif / Konfession evangelisch / Vermögen CHF 100'000

Einkommen Steuerbelastung ohne Abzug Steuerbelastung mit Abzug Steuerersparnis
CHF 30'000 2'080.00 2'000.00 80.00
CHF 80'000 4'938.00 4'828.00 110.00
CHF 150'000 26'244.00 26'072.00 172.00

4. Fazit

Wer nachweislich von Zuhause mit dem Fahrrad zur nächsten Bushaltestelle oder zum lokalen Bahnhof unterwegs ist, kann sowohl die Abonnementskosten wie auch die Fahrradpauschale in Abzug bringen.

Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.