News vom April 2018:
Der KMU-Notfall
Die Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei einem ungeplanten Ausfall des Inhabers sicherstellen.
Überprüfen Sie Ihre Situation und handeln Sie heute
Der ungeplante Ausfall eines Geschäftsinhabers kann den Fortbestand des Unternehmens akut gefährden, wenn dieser im Handelsregister als einziger Handlungsbevollmächtigter eingetragen ist und auch der Inhaber einer Einzelfirma sollte sicherstellen, dass sein Unternehmen in seiner Abwesenheit Handlungsfähigkeit bleibt.
Hierzu wird die Schaffung eines Notfallplans empfohlen:
1. Ausserbetriebliche Massnahmen
- Stellen Sie sicher, dass mehr als eine Person im Handelsregister Zeichnungsberechtigt sind
- Erstellen Sie einen Vorsorgeauftrag, der einen Interims-Sachwalter bezeichnet
- Erstellen Sie ein Testament, in welchem Sie einen Interims-Sachwalter nennen
2. Innerbetriebliche Massnahmen
- Bankenvollmachten: verifizieren Sie, dass Löhne, Mieten und andere Rechnungen weiterhin bezahlt werden
- Zugriffs- und Benutzerrechte: dokumentieren Sie Benutzernamen und Passwörter für wesentliche Systeme und erstellen Sie ein Schlüsselverzeichnis
- Stellvertretungen regeln
- Organigramm erstellen: wo Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten definiert sind
- Arbeitsprozesse und -abläufe: dokumentieren Sie wichtige Arbeitsprozesse und -abläufe
- Notfallplan erstellen: führen Sie eine (bei Einzelzeichnungsrecht) oder mehrere (bei Kollektivzeichnungsrecht) Personen in dieses Konzept ein
Den Notfallplan jetzt erstellen
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen einen Notfallplan für Ihr Unternehmen um das Weiterbestehen Ihres Betriebes auch bei einem plötzlichen, ungeplanten Ausfall zu gewährleisten.