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News vom April 2018:

Der KMU-Notfall

Die Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei einem ungeplanten Ausfall des Inhabers sicherstellen.

Überprüfen Sie Ihre Situation und handeln Sie heute

Der ungeplante Ausfall eines Geschäftsinhabers kann den Fortbestand des Unternehmens akut gefährden, wenn dieser im Handelsregister als einziger Handlungsbevollmächtigter eingetragen ist und auch der Inhaber einer Einzelfirma sollte sicherstellen, dass sein Unternehmen in seiner Abwesenheit Handlungsfähigkeit bleibt.

Hierzu wird die Schaffung eines Notfallplans empfohlen:

1. Ausserbetriebliche Massnahmen

2. Innerbetriebliche Massnahmen

Den Notfallplan jetzt erstellen

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen einen Notfallplan für Ihr Unternehmen um das Weiterbestehen Ihres Betriebes auch bei einem plötzlichen, ungeplanten Ausfall zu gewährleisten.

Für weitergehende Informationen und dem daraus hervorgehenden Handlungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.